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Gendern, 2. Teil

05.02.2020. In meinem Beitrag vom November vorigen Jahres habe ich die Vor- und Nachteile der Fußnote aufgezeigt. Nun soll es um die Doppelnennungen gehen. Der Duden meint dazu, dass es „die höflichste und eindeutigste Variante der sprachlichen Gleichstellung“ sei. Und das trifft sicherlich zu und wird beispielsweise bei Reden gern verwendet: Liebe Mitarbeiterinnen und liebe Mitarbeiter, … Der Redner oder die Rednerin ist auf der sicheren Seite, wenn er oder sie sowohl die weiblichen Zuhörerinnen als auch die männlichen Zuhörer anspricht und wenn er oder sie davon ausgehen kann, dass keine Personen anwesend sind, die sich auf eine nichtbinäre Geschlechtsidentität beziehen oder sich als divers bezeichnen.

Diese Sicherheit und Eindeutigkeit im ausschließlich weiblichen und männlichen Bereich kann mit Doppelnennungen auch in schriftlichen Äußerungen erreicht werden. Doppelnennungen heißt jedoch auch, dass die Textmenge zunimmt. In vielen Fällen und besonders bei nur einmaliger Nennung einer bestimmten Personengruppe ist diese Folge unerheblich. In Texten aber, in denen mehrfach oder wiederholt vor allem Berufsbezeichnungen angegeben werden müssen, kann dies nicht nur zur Sprengung des zur Verfügung stehenden Platzes führen, sondern auch ermüdend wirken, besonders wenn die Bezeichnungen aus mehreren Wörtern bestehen, zum Beispiel: Die Bundesfinanzkuratorin oder der Bundesfinanzkurator wird zusammen mit der Bundesjugendsprecherin oder dem Bundesjugendsprecher den Ablauf der Sitzung für die Protokollführerin oder den Protokollführer vorbereiten.

In meinem nächsten Beitrag zum Thema Gendern werde ich auf den Einsatz von Schrägstrichen und Klammern eingehen.

Lektorat Oliver Krull