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Fugen-s (Teil I)

15. Mai 2023. Schwierigkeiten beim Erlernen der deutschen Sprache bereitet unter anderem die Deklination, die Veränderung von Substantiven infolge verschiedener Fälle, zum Beispiel der Schaden im Nominativ, des Schadens im Genitiv, die Schäden im Nominativ Plural. Verwirrend ist obendrein, dass sich in Texten sowohl Schadenersatz als auch Schadensersatz findet. Ist eines falsch? – Nein, beide Formen haben ihre Berechtigungen. Dies erklärt sich so: Für die Bildung von Komposita bestehen eine Reihe von Bildungsregeln; abgesehen von diesen Regeln haben sich zudem Konventionen ausgebildet. In unserem Beispiel heißt es nach der Bildungsregel, dass substantivierte Infinitive (hier: das Schaden) als Erstglied ein Fugen-s erhalten, also Schadensersatz, wie auch Schlafenszeit. In deutschen Gesetzen steht sowohl Schadenersatz als auch Schadensersatz; in anderen Fällen haben Behörden das Fugen-s getilgt wie in Komposita mit -steuer: Einkommensteuer, Vermögensteuer etc. Auch hier sind die Formen mit Fugen-s möglich und üblich; mit oder ohne Fugen-s sollte innerhalb eines Textes / einer Publikation jedoch einheitlich verwendet werden.

Lektorat Oliver Krull