Januar 2017. Die Kasusangleichung bei Anschlüssen mit „als“ oder „wie“ ist vor allem dann erforderlich, wenn ein flektiertes Wort, Artikel oder Adjektiv, vorausgeht. „Ihm als Assistent konnte diese schwierige Aufgabe nicht abverlangt werden.“ „Ihm“ weist eindeutig auf den Dativ hin; „als Assistent“ steht jedoch im Nominativ. Möglich ist diese Abweichung, weil dem Bezugswort „Assistent“ kein flektiertes Wort vorausgeht. Anders sähe es aus, wenn dem Bezugswort zum Beispiel das Adjektiv „neu“ vorangestellt wird: Ihm als neuem Assistenten konnte diese schwierige Aufgabe nicht abverlangt werden. Die Abweichung beim Bezugswort ohne flektiertes Wort ist möglich, aber nicht Pflicht, und in vielen Fällen ist die Kasusangleichung die elegantere Lösung: Ihm als Assistenten konnte … Weitere Besonderheiten zu diesem Tema bringe ich im Februar.
Lektorat Oliver Krull