Dezember 2016. In der Rezeption eines medizinischen Magazins stand folgender Satz: „Wie stärkt man den Ruf niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten als diejenige, die die medizinische Versorgung in ganz Deutschland sicherstellen?“ Das Unbehagen an diesem Satz wird durch „diejenige“ hervorgerufen, weil es sich zwar inhaltlich auf die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bezieht, aber Kasus und Numerus nicht deckungsgleich sind. Bei „niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten“ liegt ein Genitiv Plural vor (der Ruf wessen wird gestärkt?), „diejenige“ ist Nominativ oder Akkusativ Singular. Die Anschlusswörter „als“ und „wie“ erfordern in den meisten Fällen eine Kasus- und Numerusangleichung. Statt „diejenige“ muss es also „derjenigen“ heißen. Über weitere Beispiele und die Fälle, in denen die Kasusangleichung nicht notwendig ist, berichte ich in den Folgemonaten.
Lektorat Oliver Krull